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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Rotlichtverstoß

    Feststellungen beim qualifizierten Rotlichtverstoß

    | Die Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes erfordert die Feststellung, dass der Fahrzeugführer das Rotlicht nach einer Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde missachtet hat. Um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung zu ermöglichen, setzt dies nähere Feststellungen zu den örtlichen Verhältnissen und zum Ablauf des Rotlichtverstoßes voraus. Insbesondere wenn die Feststellungen zum Zeitablauf nicht auf einer technischen Messung mittels eines geeichten Messgerätes beruhen, sind wegen der damit verbundenen zahlreichen Fehlermöglichkeiten klare und erschöpfende Feststellungen zum Zeitablauf sowie zur Entfernung des Fahrzeugs zum Einmündungsbereich, zur Lichtzeichenanlage und zur Haltelinie zu treffen (OLG Hamm 22.8.02, 3 Ss OWi 692/02, rkr.). (Abruf-Nr. 021290) |