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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Rotlichtverstoß

    Absehen vom Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    | Ist beim qualifizierten Rotlichtverstoß wegen bereits länger als einer Sekunde Rotlicht eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs und von Fußgängern ausgeschlossen, liegt nicht ein (Regel-)Fall der Nr. 34.2 BKatV, sondern nur der Nr. 34 vor, so dass ein Fahrverbot nicht verhängt werden kann (OLG Frankfurt 7.11.01, 2 Ws (B) 391/01 OWiG; rkr.). (Abruf-Nr. 020312) |