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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Neuwagen darf ausnahmsweise alt sein

    | Bei Verwendung des im Neuwagenhandel üblichen Formulars „Bestellung für neue Kraftfahrzeuge“ ist nicht in jedem Fall die Fabrikneuheit des Fahrzeugs zugesichert. Wenn der Kunde wahrheitsgemäß über einen zwischenzeitlichen Modellwechsel aufgeklärt und ihm deshalb ein erheblicher Rabatt gewährt wurde, kann er lediglich einen „Neuwagen“ erwarten. Dieser Erwartung entspricht auch noch ein Fahrzeug, das bei Vertragsschluss schon knapp 18 Monate alt war (OLG Bamberg 21.6.02, 6 U 9/02, rkr.). (Abruf-Nr. 020870) |