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  • 01.12.2005 | Geschwindigkeitsüberschreitung

    Sicherheitsabschlag bei Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit

    Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren ist bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeug (maximal ganzer angezeigter Tachowert in Metern), ausreichend langer Nachfahrstrecke (mindestens fünffacher Abstand) und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 Prozent ausreichend, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten einer solchen Messung auszugleichen (OLG Celle 25.8.05, 222 Ss 196/05 OWi, Abruf-Nr. 053131).

     

    Praxishinweis

    Den Sicherheitsabschlag muss der Verteidiger ggf. in der Hauptverhandlung problematisieren und dazu dann die Einholung eines Sachverständigengutachtens einholen. Die Fragen können nämlich im Hinblick auf die Verhängung eines Fahrverbotes von entscheidender Bedeutung sein. Auf Grund eines höheren Sicherheitsabschlags wird nämlich dem Mandanten möglicherweise nur noch eine so geringe Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt, dass dafür nach der BKatV ein Fahrverbot nicht mehr verhängt werden darf.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 215 | ID 91128