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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Verkehr auf Werksgelände bei Zutrittsbeschränkung

    | Auf einem Werksgelände findet kein Straßenverkehr i.S.d. § 315b StGB statt, wenn der Zutritt lediglich Werksangehörigen und Personen mit individuell erteilter Erlaubnis möglich ist (BGH 4.3.04, 4 StR 377/03, Abruf-Nr. 041309). |