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  • 01.06.2005 | Entziehung der Fahrerlaubnis

    Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Intensivberatung

    Hat der Angeklagte nach der Tat (Trunkenheitsfahrt) freiwillig an einer verkehrspsychologischen Intensivberatung teilgenommen, welche bei ihm glaubhaft und nachvollziehbar zu einem Umdenken bezüglich seiner Beziehung zu Alkohol im Straßenverkehr geführt hat, kann das der charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kfz entgegenstehen, so dass die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ausscheidet. In Betracht kommt dann jedoch die Verhängung eines Fahrverbotes (AG Görlitz 14.12.04, 4 Cs 150 Js 16976/04, Abruf-Nr. 050961).

     

    Praxishinweis

    Die Teilnahme an einem Aufbauseminar kann auch zur Verkürzung einer abgeordneten Sperre führen (dazu unser Schwerpunktbeitrag in VA 02, 74).  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 106 | ID 90902