01.04.2005 | Entziehung der Fahrerlaubnis
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ungeeignetheit
Maßgeblich für die Feststellung der Ungeeignetheit i.S.d. § 69 StGB ist der Zeitpunkt der Urteilsfindung. Der Tatrichter muss sich daher damit auseinander setzen, ob der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch ungeeignet zum Führen eines Kfz ist (OLG Hamm 30.12.04, 4 Ss 438/04, Abruf-Nr. 050667). |
Praxishinweis
Diese Auseinandersetzung mit den Umständen des Falles ist vor allem erforderlich, wenn zwischen der Tat und der Urteilsfällung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, in dem dem Angeklagten die Fahrerlaubnis nicht entzogen war und er beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.
Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 69 | ID 90805