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  • 01.10.2008 | Drogenfahrt

    Anforderungen an tatsächliche Feststellungen

    Bei der Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG muss den tatrichterlichen Feststellungen die Menge des im Blut des Betroffenen nachgewiesenen Rauschmittels zu entnehmen sein (OLG Hamm 30.5.08, 5 Ss OWi 282/08, Abruf-Nr. 082620).

     

    Praxishinweis

    Zur Drogenfahrt und zum erforderlichen Umfang der tatrichterlichen Feststellungen: VA 05, 217 und OLG Koblenz VA 06, 32.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 178 | ID 121714