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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Berufungsbeschränkung

    Erforderlicher Umfang der Bezugnahme auf die Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils im Berufungsurteil

    | Bei einer Berufungsbeschränkung ist es nicht mehr erforderlich, dass die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils im Berufungsurteil wiederholt werden oder auf diese ausdrücklich bzw. mehr oder weniger konkret Bezug genommen wird (OLG Hamm 11.1.02, 2 Ss 1077/01, rkr.). (Abruf-Nr. 020259) |