01.03.2007 | Absehen vom Fahrverbot
Fahrverbot bei Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Lärmschutzes
Als grobe Pflichtverletzung i.S.d. §§ 25 Abs. 1 S. 1 StVG, 4 Abs. 1 S. 1 BKatV indiziert eine Geschwindigkeitsüberschreitung auch dann die Verhängung eines Fahrverbots, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO aus Gründen des Lärmschutzes und nicht der Verkehrssicherheit angeordnet ist. Ein aufgrund der Umgebung oder Dunkelheit optisch für den Betroffenen nicht ohne weiteres erkennbarer Grund für die Lärmschutzmaßnahme rechtfertigt ebenso wenig die Annahme eines privilegierenden Augenblicksversagens wie die Feststellung, dass eine Vielzahl ortsunkundiger Autofahrer die konkrete Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet (OLG Bamberg 21.11.06 - 3 Ss OWi 1516/06, Abruf-Nr. 070425). |
Praxishinweis
Das OLG Bamberg hat sich damit der Auffassung des KG (VRS 109, 132 f.) und des OLG Karlsruhe VA 04, 136, Abruf-Nr. 041265, angeschlossen. Zum Augenblicksversagen s. VA 01, 169.
Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 50 | ID 90795