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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesrat entscheidet über Änderung der Kurzzeitkennzeichen

    | Nach der parlamentarischen Sommerpause geht es im Bundesrat mit einem dichten Arbeitspensum weiter. Allein aus dem Bundeskabinett stehen am 19.9.14 über 20 Gesetzentwürfe zur Diskussion, aus dem Bundestag kommen neun Gesetzesbeschlüsse. Mit dabei ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. |

     

    Mit der Verordnung möchte die Bundesregierung das aus ihrer Sicht bestehende hohe Missbrauchspotenzial bei der Verwendung von Kurzzeitkennzeichen minimieren. Kurzzeitkennzeichen, die künftig auch die Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs ausgeben können soll, dürfen nach der Neuregelung nur noch zugeteilt werden, wenn das damit zu fahrende Fahrzeug bekannt ist, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat und im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ohne gültige HU sollen nur noch Fahrten zur Zulassungsbehörde oder einer Untersuchungsstelle erlaubt sein.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 42953192