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  • · Fachbeitrag · Brandschutzplanung

    BGH setzt Maßstab: Unwirtschaftliche Brandschutzplanung führt zu Schadenersatz

    | Eine unwirtschaftliche Brandschutzplanung berechtigt den Auftraggeber, gegenüber dem Planer, Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs sollten alle Planungsbüros zum Anlass nehmen, sich in Sachen Honorar und Haftung für Brandschutzplanungen auf den Stand der Rechtsprechung zu bringen. |

    Planbereichsübergreifendes Konzept vor dem Kadi

    Einleitend ist festzuhalten, dass die Brandschutzplanung im Gegensatz zum Beispiel zur Objekt- oder Fachplanung bezüglich der Anwendung technischer Regeln weitreichende Ermessensspielräume bietet. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist deshalb wichtig, weil sie

    • die fachliche Notwendigkeit der planbereichsübergreifenden Brandschutzplanung aufzeigt und