· Fachbeitrag · Spenden
Hochwasser-Helfer 2013: Arbeitgeber können Spende absetzen
| Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in Deutschland Anfang Juni 2013 als Hochwasser-Helfer eingesetzt waren und dafür keine staatlichen Erstattungen gefordert haben, kommen zumindest in den Genuss eines Spendenabzugs. Das wurde auf Bund-Länder-Ebene beschlossen. |
PRAXISHINWEIS | Als Arbeitgeber haben Sie also die Wahl (OFD Niedersachsen, Verfügung vom 25.2.2014, Az. S 2223-409-St 235; Abruf-Nr. 141216):
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Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 4 | ID 42644387