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  • · Fachbeitrag · Altersvorsorge

    Musterprozess: Riester-Förderung auch für verkammerte Berufe?

    | Der Kreis der Personen, die Anspruch auf die Riester-Förderung haben, könnte sich bald deutlich ausweiten. Steuerberater Karl-Heinz Herrmann aus Dingolfing klagt vor dem Bundesfinanzhof (BFH) darauf, dass auch Angehörige der verkammerten Berufe (Ärzte, Steuerberater, Architekten) die Riester-Förderung bekommen. Optimistisch stimmt ihn der Umstand, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) dem Verfahren beigetreten ist. |

     

    Hintergrund | Im Kern geht es um die Frage, wie Riester-Sparer zu behandeln sind, die früher pflichtversichert waren (zum Beispiel als Angestellte), aber jetzt nicht mehr der gesetzlichen Rentenversicherung angehören, weil sie zum Beispiel Mitglied eines Versorgungswerks geworden sind. Herrmann ist der Ansicht, dass auch sie Anspruch auf die unmittelbare Riester-Förderung haben. Finanzverwaltung und Finanzgerichte (konkret FG München, Urteil vom 5.3.2012, Az. 7 K 2772/09; Abruf-Nr. 140817) sehen das aber anders.

     

    PRAXISHINWEIS | Karl-Heinz Herrmann hat gegen das Urteil des FG München erfolgreich Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Das Revisionsverfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 11/13 anhängig. Mehr Informationen zum Sachverhalt und zur Zielrichtung des Prozesses finden Sie auf der Website http://www.iww.de/sl420.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 3 | ID 42583032