· Fachbeitrag · Handwerkerleistungen
Reparaturen in WEG künftig besser anrechenbar
| Enthält die Abrechnung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Zahlungen für Handwerkerleistungen, hat der Eigentümer ein Wahlrecht. Er kann die Steueranrechnung nach § 35a EStG im Jahr der Zahlung beantragen oder erst in dem Jahr, in dem ihm die Abrechnung des Verwalters zugeht. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden. |
Das FG setzt sich damit über die Auffassung der Finanzverwaltung hinweg (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2012, Az. 11 K 838/10; Abruf-Nr. 130530). Das BMF vertritt nämlich die Ansicht, dass die Steueranrechnung generell nur im Jahr des Erhalts der Abrechnung möglich ist. Das Zu- und Abfluss-Prinzip des § 11 EStG spiele hier keine Rolle (BMF, Schreiben vom 15.2.2010, Az. IV C 4 - S 2296-b/07/0003, Rdnr. 42; Abruf-Nr. 100729).
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