01.10.2007 | Werbungskosten
Nichtselbstständige Arbeit eines pensionierten Arbeitnehmers
Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand gegenüber seinem bisherigen Arbeitnehmer, ein während seiner Dienstzeit nicht zu Ende gebrachtes Buchprojekt fertigzustellen, kann er die ihm nach seiner Pensionierung für das Projekt entstandenen Aufwendungen, für die er keinen Spesenersatz erhalten hat, als nachträgliche Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit abziehen. (Finanzgericht München, Gerichtsbescheid vom 6.2.2007, Az: 9 K 4418/04)(Abruf-Nr. 072092)
Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 2 | ID 112801