22.02.2010 | Werbungskosten
Aufwendungen eines Stewards für Sprachkurs in Mexiko
Die Aufwendungen eines Stewards für einen Sprachkurs in Mexiko können Werbungskosten sein. In dem Fall vor dem Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hatte der Steward im Rahmen eines vom Arbeitgeber genehmigten Bildungsurlaubs einen zweiwöchigen Spanischkurs in Cancun/Mexiko besucht, um sich auf eine Prüfung zum Chefsteward vorzubereiten. Voraussetzung dafür war das Beherrschen einer zweiten Fremdsprache. Auch wenn der Sprachkurs außerhalb der EU und in einem touristischen Zentrum stattgefunden hatte, überwog nach Ansicht des FG die berufliche Veranlassung. Folgende Punkte „überzeugten“ das FG:
- Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung waren in Mexiko deutlich geringer als zum Beispiel in Spanien.
- Flugkosten waren nicht angefallen, weil der Steward einen kostenlosen sogenannten „Standby-Flug“ seines Arbeitgebers nutzen konnte.
- Der vorgelegte Stundenplan (täglicher Unterricht von 9:00 Uhr bis 14:45 Uhr) ließ kaum Raum für private Unternehmungen.
- Der Steward hat die Prüfung zum Chefsteward erfolgreich bestanden.
(rechtskräftiges Urteil vom 17.11.2009, Az: 2 K 1025/08) (Abruf-Nr. 093764)
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 2 | ID 133613