25.10.2010 | Umzugskosten
Neue Umzugskostenpauschalen ab dem 1. Januar 2010
Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Sie steuermindernd als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abziehen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen (§ 10 Absatz 1 Bundesumzugskostengesetz [BUKG]) und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder (§ 9 Absatz 2 BUKG) rückwirkend zum 1. Januar 2010 marginal erhöht (Schreiben vom 11.10.2010, Az: IV C 5 - S 2353/08/10007; Abruf-Nr. 103381). Im Einzelnen gelten für die verschiedenen Zeitabschnitte seit 1. Januar 2008 folgende Werte:
Umzug ... | ... ab dem 1.1.2008 | ... ab dem 1.1.2009 | ... ab dem 1.7.2009 | ... ab dem 1.1.2010 |
Pauschalen für sonstige Umzugskosten
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1.171 Euro 585 Euro 258 Euro |
1.204 Euro 602 Euro 265 Euro |
1.256 Euro 628 Euro 277 Euro |
1.271 Euro 636 Euro 280 Euro |
Maximal abziehbare Unterrichtskosten | 1.473 Euro | 1.514 Euro | 1.584 Euro | 1.603 Euro |
Unser Service: Einen Berechnungsbogen für die Ermittlung Ihrer Umzugskosten finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen/Checklisten“ - Stichwort: „Umzugskosten“.