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  • 25.10.2010 | Umzugskosten

    Neue Umzugskostenpauschalen ab dem 1. Januar 2010

    Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Sie steuermindernd als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abziehen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen (§ 10 Absatz 1 Bundesumzugskostengesetz [BUKG]) und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder (§ 9 Absatz 2 BUKG) rückwirkend zum 1. Januar 2010 marginal erhöht (Schreiben vom 11.10.2010, Az: IV C 5 - S 2353/08/10007; Abruf-Nr. 103381). Im Einzelnen gelten für die verschiedenen Zeitabschnitte seit 1. Januar 2008 folgende Werte:  

    Umzug ...  

    ... ab dem  

    1.1.2008  

    ... ab dem  

    1.1.2009  

    ... ab dem 1.7.2009  

    ... ab dem 1.1.2010  

    Pauschalen für  

    sonstige Umzugskosten  

    • Verheiratete
    • Ledige
    • Zuschlag für weitere Personen im Haushalt

     

     

    1.171 Euro  

    585 Euro  

    258 Euro  

     

     

    1.204 Euro  

    602 Euro  

    265 Euro  

     

     

    1.256 Euro  

    628 Euro  

    277 Euro  

     

     

    1.271 Euro  

    636 Euro  

    280 Euro  

    Maximal abziehbare  

    Unterrichtskosten  

    1.473 Euro  

    1.514 Euro  

    1.584 Euro  

    1.603 Euro  

     

    Unser Service: Einen Berechnungsbogen für die Ermittlung Ihrer Umzugskosten finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen/Checklisten“ - Stichwort: „Umzugskosten“.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 3 | ID 139500