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  • 26.06.2008 | Umgang mit dem Finanzamt

    Kostenerstattung bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Hat ein Finanzamt einen Steuerzahler durch eine falsche Rechtsmittelbelehrung zu einer Klage veranlasst, obwohl eine solche unzulässig war, muss es die Kosten des Verfahrens übernehmen, wenn der Steuerzahler seine unzulässige Klage zurücknimmt. Und zwar einschließlich der Gebühren für den eingeschalteten Rechtsanwalt. Im Fall vor dem Finanzgericht (FG) Saarland hatte ein Steuerzahler bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids gestellt, erst einmal ohne Erfolg. Den Einspruch wies das Finanzamt zurück. In der Rechtsmittelbelehrung erklärte es unzutreffender Weise, der Steuerzahler könne dagegen klagen. Das tat er auch. Das FG wies ihn aber daraufhin, dass er beim FG einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hätte stellen müssen. Daraufhin nahm er seine unzulässige Klage zurück. Das FG bürdete der Finanzbehörde die gesamten Verfahrenskosten auf. 

    Beachten Sie: Diese Entscheidung gewinnt insoweit an Bedeutung, weil seit 1. Juli 2004 eine kostenlose Klagerücknahme nicht mehr möglich ist. (Beschluss vom 3.12.2007, Az: 2 K 1096/07)(Abruf-Nr. 080451

    Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 2 | ID 119980

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