04.01.2010 | Umgang mit dem Finanzamt
Aufbewahrungspflichten für „Besserverdienende“
Gutverdienende Steuerzahler müssen ab 2010 steuerlich bedeutsame Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Betroffen sind Steuerzahler deren Summe der positiven Einkünfte aus Überschusseinkünften (nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte) mehr als 500.000 Euro im Jahr beträgt (147a Abgabenordnung [AO]). Außerdem ist in diesen Fällen künftig eine Betriebsprüfung möglich (§ 193 Absatz 1 AO). Es müssen aber nur die Einnahmen und Werbungskosten aufgezeichnet werden, nicht Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Sonstiges.
Beachten Sie: Für die Berechnung des Grenzwerts werden die positiven Überschusseinkünfte nicht mit negativen Einkünften aus anderen Einkunftsarten saldiert. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird jeder Ehegatte gesondert betrachtet.