27.08.2010 | Steuererklärung
Verlängerte Abgabefrist in Hessen für die Steuererklärung 2009
In Hessen wurde die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2009 für beratene Steuerzahler vom 31. Dezember 2010 auf den 28. Februar 2011 verlängert (Finanzministerium Hessen, Erlass vom 17.6.2010; Abruf-Nr. 102445). Damit haben Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine zwei Monate länger Zeit, die Steuererklärungen abzugeben.
Wichtig: Die Verlängerung ist ein Pilotprojekt und gilt deshalb derzeit ausschließlich in Hessen. Für nicht beratene Steuerzahler ändert sich auch in Hessen nichts (mehr dazu WISO-SteuerBrief Ausgabe 4/2010, Seite 10).
Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 1 | ID 138075