01.10.2007 | Steuerberatungskosten
Erste Klagen vor den Finanzgerichten anhängig
Seit 2006 sind privat veranlasste Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Vor den Finanzgerichten (FG) sind jetzt die ersten Klagen gegen diese Neuregelung anhängig:
Unser Tipp: Machen Sie weiterhin Ihre Steuerberatungskosten in voller Höhe geltend. Streicht das Finanzamt Ihnen einen Teil, legen Sie Einspruch ein und bitten Sie unter Hinweis auf die anhängigen Verfahren um Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen (§ 363 Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung). Einen gesetzlichen Anspruch auf Verfahrensruhe haben Sie aber erst, wenn ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist.
Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 2 | ID 112802