28.09.2010 | Spenden
Hilfen für Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat bekannt gegeben, wie der Bund Maßnahmen zur Unterstützung der Flutopfer in Pakistan steuerlich anerkennt bzw. bewertet (Schreiben vom 25.8.2010, Az: IV C 4 - S 2223/07/0015; Abruf-Nr. 102764). Das Schreiben gilt für Unterstützungen in der Zeit vom 30. Juli bis 31. Dezember 2010 und regelt folgende drei Bereiche:
- Den Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen als Sponsoring, für unentgeltliche Zuwendungen an Geschäftspartner oder sonstige Zuwendungen sowie deren umsatzsteuerliche Behandlung.
- Die lohnsteuerliche Behandlung von Zuwendungen des deutschen Unternehmers an seine betroffenen pakistanischen Arbeitnehmer bzw. die Arbeitslohnspenden deutscher Arbeitnehmer an ihre pakistanischen Kollegen.
- Den Abzug von Spenden als Sonderausgaben über den vereinfachten Zuwendungsnachweis.
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 1 | ID 138835