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  • 01.01.2005 | Spekulationsgeschäfte

    Treueaktien steuerfrei verkaufen

    Eine gute Nachricht für alle Aktionäre, die 1996 Aktien der Telekom zeichneten, eine Zuteilung erhielten, in 1999 die so genannten "Treueaktien" bekamen und diese irgendwann mit Gewinn veräußerten. Das Finanzgericht (FG) Münster meint, dass diese "Treueaktien" bereits im Jahr 1996 erworben worden seien. Bei einem Verkauf in 1999 oder später sei somit die "Spekulationsfrist" längst abgelaufen und ein erzielter Gewinn somit steuerfrei. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das FG die Revision zugelassen. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof (BFH) lautet: IX R 8/04.

    Unser Tipp: Legen Sie Einspruch ein, wenn Sie Ihre "Treueaktien" mit Gewinn verkauft haben und der Steuerbescheid für das Verkaufsjahr noch nicht bestandskräftig ist. Berufen Sie sich auf das beim BFH anhängige Verfahren und beantragen Sie Ruhen des Verfahrens. (Urteil vom 13.1.2004, Az: 8 K 6788/01 F; Abruf-Nr.  042591 )

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 4 | ID 96228