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  • 01.01.2005 | Reisekosten

    BMF veröffentlicht neue Auslandsreisepauschalen

    Das BMF hat neue Auslandsreisepauschalen veröffentlicht. Sie gelten vom 1. Januar 2005 an und wurden teilweise erheblich "angepasst" (Schreiben vom 9.11.2004, Az: IV C 5 - S 2353 - 108/04 / IV A 6 - S 2145 - 4/04).

    Beachten Sie: Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, der vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht wurde. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Für nicht erfasste Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes der für das Mutterland geltende Pauschbetrag.

    Unser Service: Sie finden die neuen Auslandsreisepauschalen im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 2 | ID 96222