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  • 04.01.2010 | Lohnsteuer

    Kostenloser Gesundheits-Check für leitende Angestellte

    Übernehmen Arbeitgeber für ihre leitenden Angestellten die Kosten für eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung (Gesundheits-Check), fließt den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu. In dem vom Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber seinen Führungskräften alle zwei Jahre kostenlose Gesundheits-Checks zur Früherkennung von Herz-Kreislauf und Stoffwechselerkrankungen bei einem von ihm ausgesuchten Facharzt angeboten. Nach Ansicht des FG handelte der Arbeitgeber überwiegend aus eigenbetrieblichem Interesse, weil sich das Angebot auf Führungskräfte beschränkte. Hätten die Gesundheits-Checks eine Belohnung sein sollen, hätte der Arbeitgeber die Teilnehmer wohl nach anderen Kriterien ausgewählt. Für das betriebliche Interesse spreche auch, dass der Arbeitgeber sich in anonymisierter Form eine Auswertung zukommen ließ. Gegen ein überwiegendes eigenes Interesse der Arbeitnehmer spreche, dass sie die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen nicht oder zumindest nicht in voller Höhe hätten selbst tragen müssen, weil sie durch die Krankenkassen übernommen worden wären. (rechtskräftiges Urteil vom 30.9.2009, Az: 15 K 2727/08 L)(Abruf-Nr. 093850)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 4 | ID 132504