27.08.2010 | Kindergeld
Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des Kindes
Die Einkünfte eines Kindes aus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erhaltenem Vermögen sind um Versorgungsleistungen zu mindern, die das Kind an den Vermögensübergeber leisten muss. Diese Ansicht vertritt zumindest das Finanzgericht (FG) München (Urteil vom 12.12.2009, Az: 5 K 3018/09; Abruf-Nr. 101472). Im Urteilsfall hatte das Kind von seiner Oma Grundbesitz übertragen bekommen. Im Gegenzug war es verpflichtet, der Oma monatliche Unterhaltsbeiträge zu zahlen (= Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen). Weil das Kind die Vermietungseinkünfte aus dem Grundbesitz nur erzielen konnte, weil es gleichzeitig an die Oma zahlte, sei der Abzug gerechtfertigt, so das FG.
Beachten Sie: Das letzte Wort hat jetzt der Bundesfinanzhof. Betroffene Eltern können unter Hinweis auf das anhängige Verfahren (Az: III R 6/10) Einspruch einlegen.