22.02.2010 | Kinderbetreuungskosten
Abzugsberechtigung bei Lebensgemeinschaft - BFH entscheidet
Der Bundesfinanzhof (BFH) muss entscheiden, ob Eltern, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben und gemeinsam wirtschaften, die Kinderbetreuungskosten auch dann gemeinsam getragen haben, wenn sie nur vom Konto eines Ehegatten abfließen. Nach Ansicht des Finanzgerichts Thüringen können Eltern wählen, bei wem die Kosten in welcher Höhe berücksichtigt werden sollen (Urteil vom 27.5.2009, Az: 2 K 211/08; Abruf-Nr. 093293; Ausgabe 11/2009, Seite 1).
Unser Tipp: Das Verfahren ist inzwischen beim BFH anhängig (Az: III R 79/09). Betroffene Eltern können somit unter Hinweis auf das Verfahren Einspruch einlegen und haben Anspruch auf Ruhen ihres Verfahrens.
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 1 | ID 133610