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  • 01.02.2005 | Haushaltsfreibetrag

    Haushaltsfreibetrag für 2003 verfassungswidrig!

    Der bis in das Jahr 2003 fortbestehende Haushaltsfreibetrag benachteiligt Ehepaare in verfassungswidriger Weise, entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Trotzdem werden verheiratete Eltern den Haushaltsfreibetrag nicht rückwirkend erhalten.

    Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte dem Gesetzgeber aufgegeben bis zum 1. Januar 2002 eine verfassungskonforme Regelung zu finden. Dem ist der Gesetzgeber erst 2004 mit dem neuen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nachgekommen (§  24b Einkommensteuergesetz). Nach Ansicht des BFH würde voraussichtlich das BVerfG die Regelung auch für 2003 für nichtig erklären. Die Folge wäre: Auch nichteheliche Lebensgemeinschaften würden den Haushaltsfreibetrag nicht erhalten. Der BFH will daher die Frage nicht dem BVerfG vorlegen. Das hat aber der Kläger getan. Die Verfassungsbeschwerde trägt das Aktenzeichen (Az: 2 BvR 2240/04). Somit hat das BVerfG das letzte Wort. (Urteil vom 5.10.2004, Az: VIII R 38/03; Abruf-Nr.  043167 )

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 1 | ID 96238