25.01.2010 | Grunderwerbsteuer
BFH prüft Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) prüft, ob die Grunderwerbsteuer für den Erwerb einer eigengenutzten Immobilie nach dem Wegfall der Eigenheimzulage noch verfassungsgemäß ist. Aus Sicht der klagenden Steuerzahler hat sich nämlich durch den Wegfall der Eigenheimzulage und dem Bestehen lassen der Grunderwerbsteuer in unveränderter Höhe eine Schieflage ergeben. Das Finanzgericht Nürnberg sah das nicht so und hat die Klage deshalb abgewiesen. Jetzt muss der BFH entscheiden (Az: II R 4/09).
Unser Tipp: Ist der Grunderwerbsteuerbescheid noch offen, sollten Sie Einspruch einlegen und auf das anhängige Verfahren verweisen. Sollte der BFH im Sinne der Steuerzahler entscheiden, erhalten Sie die zu viel gezahlte Steuer zurück. (Urteil vom 13.11.2008, Az: 4 K 826/07) (Abruf-Nr. 093737)