25.10.2010 | Grunderwerbsteuer
BFH: Grunderwerbsteuer nach wie vor verfassungsgemäß
Die Erhebung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb einer eigengenutzten Immobilie ist auch nach dem Wegfall der Eigenheimzulage verfassungsgemäß. Gleiches gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) für den seit 1997 geltenden Steuersatz von 3,5 Prozent (Beschluss vom 22.6.2010, Az: II R 4/09; Abruf-Nr. 103332).
Praxishinweis: Noch ist nicht bekannt, ob die unterlegenen Steuerzahler Verfassungsbeschwerde erheben werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Denn bei einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könnten Sie Ihren Grunderwerbsteuerbescheid weiter offen halten. |
Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 4 | ID 139502