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  • 01.01.2003 | Ehegatten-Arbeitsverhältnis

    Steuerfalle private Nutzung des Betriebs-Pkw?

    Für Wirbel sorgt derzeit die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Ihre Prüfer vertreten die Auffassung, dass ein Ehegatte, der im Betrieb mitarbeitet und den Betriebs-Pkw für private Fahrten nutzt, den Wert der privaten Kfz-Nutzung als "geldwerten Vorteil" versteuern muss. Dies hat vor allem bei "geringfügig Beschäftigten" gravierende Auswirkungen. Denn dadurch wird in der Regel die 325-Euro-Grenze überschritten. Das gesamte Entgelt wird lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig - Nachzahlungen drohen.

    Unser Tipp: Die Auffassung der BfA ist unzutreffend. Argumentieren Sie, dass die private Nutzung des Betriebs-Pkw durch den Arbeitnehmer- Ehegatten auf familienrechtlicher Basis "zur Förderung der Lebensgemeinschaft" erfolgt und nicht auf Grund des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall liegt kein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vor. Die Nutzung ist bereits mit der Versteuerung des Privatanteils durch den Arbeitgeber- Ehegatten abgegolten.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2003 | Seite 6 | ID 95823