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  • 01.10.2007 | Außerordentliche Einkünfte

    Tarifermäßigung für Honorarnachzahlung eines Freiberuflers

    Fließt einem Freiberufler aufgrund eines Rechtsstreits nachträglich Honorar für mehrere Jahre zusammengeballt zu, kann er die „Fünftel-Regelung“ in Anspruch nehmen (Bundesfinanzhof [BFH],Urteil vom 14.12.2006, Az: IV R 57/05; Abruf-Nr. 070217; Ausgabe 3/2007, Seite 4).  

    Wichtig: Die Grundsätze des Urteils gelten auch in vergleichbaren Fällen. So zum Beispiel, wenn ein Arzt oder Psychotherapeut nachträglich eine zusätzliche Vergütung erhält, weil der Bewertungsausschuss rückwirkend eine abweichende Honorarverteilung beschließt und die Nachzahlung wirtschaftlich auf mindestens zwei Jahre entfällt. Keine Tarifermäßigung soll es aber geben, wenn die Nachzahlung in mehreren Veranlagungszeiträumen zufließt, weil es dann an der Zusammenballung fehlt.  

    Unser Tipp: Ob die Nachzahlung tatsächlich in einem Veranlagungszeitraum zugeflossen sein muss, um die Tarifermäßigung zu erhalten, muss der BFH noch entscheiden (Az: VIII R 65/06). Entsprechende Einsprüche ruhen deshalb weiterhin und auch die Aussetzung der Vollziehung kann gewährt werden. (Oberfinanzdirektion Rheinland, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 39/2007 vom 21.5.2007) (Abruf-Nr. 072474

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 5 | ID 112794