01.06.2003 | Aus- und Fortbildung
Teilnahme an einer Auslandsexkursion
Aufwendungen für ein Pflichtpraktikum sind auch dann Werbungskosten (Fortbildungskosten), wenn es sich dabei um eine Auslandsreise handelt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im Urteilsfall absolvierte eine Lehrerin für Sport und Erdkunde in der Sekundarstufe I gleichzeitig ein berufsbegleitendes Aufbaustudium im Fach "Geographie", um zusätzlich die Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe II zu erhalten. Der erfolgreiche Studienabschluss setzte die Teilnahme an einer Auslandsexkursion voraus (20-tägige Mexiko-Reise). Das Finanzamt hatte den Abzug wegen des privaten Charakters von Auslandsreisen abgelehnt.
Anders der BFH: Das dicht gedrängte Programm dieser Pflichtveranstaltung sah täglich von morgens bis abends reisebegleitende Vorträge, Besichtigungen und Rundfahrten vor. Dass zwei der neunzehn Tage in Mexiko zur freien Verfügung standen, ändert für den BFH nichts an der fast ausschließlich beruflichen Veranlassung der Reise. (Urteil vom 26.11.2002, Az: VI R 62/02; Abruf-Nr. 030375 )