01.08.2007 | Aus- und Fortbildung
BMF-Schreiben zu Berufsausbildungskosten überarbeitet
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben zu den Berufsausbildungskosten in zwei Punkten überarbeitet. Die Änderungen betreffen Studienleistungen an ausländischen Hochschulen (Textziffer 17) sowie einem Fachhochschulabschluss gleichwertige Abschlüsse (Textziffer 25). Im Einzelnen wurde Folgendes geregelt:
- Ausländische Studienleistungen: Studien- und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen werden inländischen gleichgestellt, wenn sie zur Führung eines ausländischen akademischen Grades berechtigen. Voraussetzung ist, dass der Abschluss nach § 20 Hochschulrahmengesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landesrecht anerkannt wird.
- Berufsakademien und andere Ausbildungseinrichtungen: Nach Landesrecht kann ein Abschluss an einer Berufsakademie oder einer anderen Ausbildungseinrichtung einem Fachhochschulabschluss gleichwertig sein. In diesem Fällen handelt es sich bei der Ausbildung dann um ein Erststudium, wenn kein anderes Studium vorausgegangen ist.
Beachten Sie: Die Änderungen gelten in allen noch offenen Fällen ab dem Veranlagungszeitraum 2004. (Schreiben vom 21.6.2007, Az: IV C 4 – S 2227/07/0002)(Abruf-Nr. 072160)
Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 2 | ID 111473