04.01.2010 | Ansparabschreibung
Bereits 2007 keine Ansparabschreibung mehr für Freiberufler
Auch für Freiberufler gibt es ab 2007 nur noch den Investitionsabzugsbetrag und nicht mehr die in vielen Fällen vorteilhaftere Ansparabschreibung. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (siehe auch Ausgabe 8/2009, Seite 4 und 11/2008, Seite 15). Im Urteilsfall hätte ein Tierarzt die Voraussetzungen für die „alte“ Ansparabschreibung noch erfüllt, dürfte sie aber nicht mehr ansetzen. Der mögliche Ansatz des Investitionsabzugsbetrags scheiterte an der 100.000-Euro-Grenze.
Unser Tipp: Für die Jahre 2009 und 2010 wurde die Gewinngrenze im Rahmen des Konjunkturpakets I (Abruf-Nr. 090233) auf 200.000 Euro angehoben (Beschluss vom 13.10.2009, Az: VIII B 62/09)(Abruf-Nr. 093695)
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 5 | ID 132505