28.06.2010 | Altersversorgung
Mehr Schonvermögen bei Bezug von Arbeitslosengeld II
Für die Bezieher von Arbeitslosengeld II gibt es Verbesserungen beim Schonvermögen. Seit dem 17. April 2010 beträgt das geschützte Altersvorsorgevermögen je vollendetem Lebensjahr 750 Euro statt bisher 250 Euro. Der Bedürftige muss das Vermögen nicht verwerten, wenn er mit dem Finanzdienstleister einen unwiderruflichen Verwertungsausschluss bis zum Eintritt in den Ruhestand vereinbart hat (§ 12 Absatz 2 Sozialgesetzbuch II).
Beispiele: Ein 40-Jähriger darf künftig 30.000 Euro (40 x 750 Euro), ein 50-Jähriger 37.500 Euro (50 x 750 Euro) für die Altersvorsorge zurücklegen. Bislang waren es nur 10.000 Euro bzw. 12.500 Euro. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 3 | ID 136609