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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Neue Umzugskostenpauschalen ab 1. Januar 2012

    | Bei beruflich bedingten Umzügen können Arbeitnehmer umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugskosten als pauschale Werbungskosten abziehen. Diese Pauschalen hat das BMF zum 1. Januar 2012 geringfügig erhöht. |

     

    • Pauschale für sonstige Umzugskosten
    Datum des Umzugs
    Ledige
    Ver-heiratete
    Weitere Personen
    Umzugsbedingte Unterrichtskosten

    1.1.2011 bis 31.7.2011

    640 Euro

    1.279 Euro

    282 Euro

    1.612 Euro

    1.8.2011 bis 31.12.2011

    641 Euro

    1.283 Euro

    283 Euro

    1.617 Euro

    ab 1. Januar 2012

    657 Euro

    1.314 Euro

    289 Euro

    1.657 Euro

     

    Wichtig | Maßgeblich für die Pauschale ist der Familienstand am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Die Umzugskostenpauschale erhöht sich um 50 Prozent, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren das zweite Mal aus beruflichen Gründen umzieht (BMF, Schreiben vom 23.2.2012, Az. IV C 5 - S 2353/08/10007; Abruf-Nr. 120641).

    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 1 | ID 32154460