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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Verkäufe über eBay bei Ehegatten clever verteilen

    | Stuft das Finanzamt Umsätze eines Ehepaars bei eBay als steuerpflichtig ein, werden die Umsätze umsatzsteuerlich nur demjenigen zugeordnet, der im eBay-Nutzerkonto registriert ist. Deshalb kann es sinnvoll sein, wenn beide Ehegatten ein eBay-Nutzerkonto eröffnen. Dann können sie nämlich von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG profitieren. |

     

    Handelt ein Ehepaar privat über eBay, werden die Umsätze rückwirkend umsatzsteuerpflichtig, wenn das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Dann rechnet das Finanzamt die Umsatzsteuer aus den Umsätzen heraus. Der Ertrag mindert sich um 19 Prozent. Umsätze sind nach Auffassung des FG Baden-Württemberg aber nur dem Ehegatten zuzurechnen, unter dessen Benutzernamen die Verkäufe ausgeführt werden (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2017, Az. 1 K 2431/17, Abruf-Nr. 200582).

     

    • Beispiel

    Ein Ehepaar erzielt 2018 aus dem eBay-Handel einen Umsatz von 30.000 Euro. In Variante 1 schließt nur der Ehemann mit eBay ein Nutzerkonto ab. In Variante 2 wird unterstellt, dass beide Eheleute ein eBay-Nutzerkonto eröffnen und jeweils einen Umsatz von 15.000 Euro erzielen. Das Finanzamt stuft den eBay-Handel später als umsatzsteuerpflichtig ein.

     

    Variante 1
    Variante 2

    Umsatz Ehegatte 1

    30.000 Euro

    15.000 Euro

    Umsatz Ehegatte 2

    0 Euro

    15.000 Euro

    Umsatzsteuer

    4.790 Euro

    (30.000 Euro x 19/119)

    0 Euro (für beide greift die Kleinunternehmerregelung)

     

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 4 | ID 45241505