Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Verspätete Steuererklärung: Verspätungszuschlag vermeidbar

    | Reichen Sie trotz mehrmaliger Mahnungen Ihre Steuererklärung zu spät ein, wird das Finanzamt zur Strafe einen Verspätungszuschlag festsetzen. Der Hinweis, dass Sie krank gewesen seien und sich nach Ihrer Genesung erst um berufliche Sachen kümmern mussten, hilft Ihnen nicht; es bedarf schon besserer Argumente (FG Köln, Urteil vom 20.5.2012, Az. 7 K 3652/11). |

     

    PRAXISHINWEISE |

    • Weisen Sie dem Finanzamt mit einer Krankmeldung vom Arzt nach, von wann bis wann Sie krank waren und reichen Sie die Erklärung innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Ihrer Genesung beim Finanzamt ein.
    • Weisen Sie das Finanzamt darauf hin, dass Sie das erste Mal eine steuerliche Frist versäumt haben und geloben Sie Besserung.
    • Noch besser ist es, den Verspätungszuschlag von vornherein zu verhindern. Reichen Sie dazu eine „abgespeckte“ Steuererklärung ein (also eine unvollständige Erklärung oder eine Erklärung komplett ohne Belege und Nachweise). Das Finanzamt wird dann nachhaken und Unterlagen nachfordern. Die Vorteile: Einen Verspätungszuschlag kann das Finanzamt dann nicht mehr festsetzen, weil Sie ja die Erklärung fristgemäß eingereicht haben.
     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 1 | ID 35564710