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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Etappensieg zur Verrechnung von KV-Beiträgen und Erstattungen

    | Hat das Finanzamt Beitragserstattungen zur Krankenversicherung für das Jahr 2009 vom Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge ab dem Jahr 2010 abgezogen, hat es „Äpfel mit Birnen“ verglichen und den Sonderausgabenabzug unzulässigerweise gekürzt. Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden. |

     

    Das FG hält die Verrechnung für unzulässig, weil die Beiträge zur Krankenversicherung 2009 nur anteilig zum Sonderabzug geführt hatten, Erstattungen ab 2010 den Sonderausgabenabzug dagegen in voller Höhe kürzen (FG Niedersachsen, Urteil vom 18.12.2013, Az. 4 K 139/13; Abruf-Nr. 140767). Der Verfahrensbetreiber, Steuerberater Uwe Mertins aus Celle, Leser des WISO SteuerBrief, hat uns mitgeteilt, dass mittlerweile das Revisionsverfahren beim BFH anhängig ist (Az. X R 6/14). Betroffene sollten Einspruch einlegen und mit Hinweis auf den Musterprozess Ruhen ihres Verfahrens beantragen.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 2 | ID 42576259