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  • · Fachbeitrag · Kfz-Steuer

    Vorsicht Falle 2012: Steuer wird auch ohne Zahlungshinweis fällig

    | Die meisten Finanzämter verzichten ab 2012 darauf, Pkw-Inhaber schriftlich aufzufordern, die Kfz-Steuer zu zahlen. Haltern, die dem Finanzamt keine Einzugsermächtigung erteilt haben, drohen Säumniszuschläge, wenn sie vergessen, das Geld pünktlich zu überzuweisen. |

     

    PRAXISHINWEIS | Checken Sie also Ihren letzten Kfz-Steuerbescheid, in dem die Fälligkeitstermine festgelegt sind. Überweisen Sie die Kfz-Steuer fristgemäß. Noch besser ist es, wenn Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 1 | ID 32398510