· Fachbeitrag · Kfz-Steuer
Vorsicht Falle 2012: Steuer wird auch ohne Zahlungshinweis fällig
| Die meisten Finanzämter verzichten ab 2012 darauf, Pkw-Inhaber schriftlich aufzufordern, die Kfz-Steuer zu zahlen. Haltern, die dem Finanzamt keine Einzugsermächtigung erteilt haben, drohen Säumniszuschläge, wenn sie vergessen, das Geld pünktlich zu überzuweisen. |
PRAXISHINWEIS | Checken Sie also Ihren letzten Kfz-Steuerbescheid, in dem die Fälligkeitstermine festgelegt sind. Überweisen Sie die Kfz-Steuer fristgemäß. Noch besser ist es, wenn Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen. |
Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 1 | ID 32398510