· Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Bewertung des geerbten GmbH-Anteils: GmbH darf Kosten tragen
| Erben Sie den Anteil an einer GmbH, wird das Finanzamt Sie auffordern, den Wert des Anteils zu ermitteln, um die Erbschaftsteuer berechnen zu können. Übernimmt die GmbH die Kosten der Wertermittlung, darf das Finanzamt nicht von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgehen. Darauf hat das Finanzministerium (FinMin) Schleswig-Holstein hingewiesen. |
Hintergrund | Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung wird unterstellt, dass die GmbH Kosten für den GmbH-Gesellschafter übernommen hat. Der Gesellschafter (hier der Erbe) muss dann in Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung Kapitalerträge versteuern. Das gilt aber nicht, wenn die GmbH Kosten getragen hat, die für die Ermittlung des Wertes eines GmbH-Anteils angefallen sind. Denn § 153 Abs. 3 Bewertungsgesetz regelt, dass zur Bewertung der GmbH-Anteile für Erbschaftsteuerzwecke nur die GmbH verpflichtet ist. Folglich muss sie auch die Kosten tragen (FinMin Schleswig-Holstein, Verfügung vom 3.9.2014, Az. VI 3011 - S 2741 - 104; Abruf-Nr. 143095).