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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Doppelbesteuerung gesetzlicher Renten: Am 19.05. wird beim BFH mündlich verhandelt

    | Beim BFH finden am 19.05.2021 zwei mündliche Verhandlungen zur Doppelbesteuerung von Altersrenten statt. Die erste (Verfahren mit dem Az. X R 20/19) beginnt um 09:00 Uhr, die zweite (Az. X R 33/19) um 14:00 Uhr. Die endgültige Entscheidung wird der BFH dann schon Ende Mai verkünden. |

     

    Laut der Pressestelle des BFH wird sich der BFH in den Verfahren mit mehreren Fragen auseinandersetzen.

    • So muss er u. a. beantworten, wie Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung aus der Höherversicherung gemäß § 269 SGB VI - eine bereits seit mehr als 20 Jahren abgeschaffte, aber in Bezug auf die Beiträge bestandsgeschützte Versicherung der 1950er Jahre - im Rahmen der Regelungen zu den Alterseinkünften (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG) zu besteuern sind.
    • Ein weitere Frage betrifft die Öffnungsklausel. Sie sieht die Möglichkeit vor, unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Alterseinkünfte nur mit dem günstigeren Ertragsanteils zu besteuern. Betroffen sind Fälle, in denen sehr hohe Beiträge in die Altersvorsorgesysteme eingezahlt wurden und daher zu vermuten ist, dass gemessen an der Höhe der Rentenansprüche zu geringe Beiträge steuerlich abziehbar waren. Allerdings verlangt das Gesetz, dass der Steuerzahler beim Finanzamt die Anwendung der Öffnungsklausel selbst beantragt. Der BFH wird sich ggff dazu äußern müssen, wie sich ein nicht gestellter Antrag auf die Beurteilung auswirkt, ob die Altersrente „doppelt besteuert“ wurde.
    • Ferner wird der BFH dazu Stellung beziehen, ob sich bei Leibrenten aus privaten Kapitalanlageprodukten im Hinblick auf deren Besteuerung mit dem Ertragsanteil die Frage einer „doppelten Besteuerung“ systematisch ergeben kann.
    Quelle: Ausgabe 03 / 2019 | Seite 3 | ID 45752960