29.04.2024 · Nachricht · Zulegung
Vermögen einer Stiftung geht auf zwei Stiftungen über – was gilt hier rechtlich?
| Ein Leser fragt: Was gilt rechtlich, wenn die Stiftung A untergeht und 50 Prozent des Vermögens auf Stiftung B und 50 Prozent auf Stiftung C übergehen soll? Gilt dann wie bei der Mitunternehmerschaft die Gesamtrechtsnachfolge? Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € mtl.
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig