Die Stiftung ist im Regelfall darauf ausgerichtet, mittels Stiftungsvermögen und ihren Erträgen den Stiftungszweck zu erfüllen. Die Rechnungslegung kann dabei eine große Hilfe sein, gibt sie idealerweise Aufschluss ...
Der EuGH hatte sich im Urteil vom 08.12.2022 (Rs. C-378/21) mit der Steuerschuld sowie einem unrichtigen (überhöhten) Steuerausweis zu befassen. In seiner Entscheidung stellte er fest, dass der Rechnungsaussteller zu ...
Ein Stifter hat eine Familienstiftung errichtet und mit Immobilien ausgestattet. Daneben ist er alleiniger Anteilseigner einer GmbH-Holding, welche die alleinigen Anteile an einer operativ tätigen GmbH hält.
Die Stiftungsrechtsreform hat die Struktur des Stiftungsvermögens erstmalig grundlegend geregelt und in diesem Zusammenhang neue Begrifflichkeiten eingeführt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Eigenkapitalgliederung ...
Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 SGB V ermächtigte Ärzte und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben hängen nicht mit dem Zweckbetrieb ...
Zwar ist die rechtsfähige Stiftung der Prototyp der Stiftung des bürgerlichen Rechts. Daneben aber werden mit stetig steigender Zahl nichtrechtsfähige oder unselbstständige Stiftungen in privatrechtlicher ...
Neue Gestaltungsoptionen beim Zusammenschluss von Stiftungen
Das neue Stiftungsrecht hat deutliche Erleichterungen, mehr Rechtssicherheit und neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zu- oder Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Einen systematischen Überblick über die neuen Spielregeln bietet Ihnen jetzt die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Um die Verlagerung von Einkünften und Vermögen ins Ausland durch die Errichtung ausländischer Familienstiftungen unattraktiv zu machen, wurde mit § 15 AStG eine Zurechnungsbesteuerung geschaffen. Da es in diesem Bereich bislang viele offene Praxis- und Anwendungsfragen gab, hat das BMF einen neuen Anwendungserlass zum AStG (kurz: AEAStG) veröffentlicht. Dieser enthält auf 22 Seiten auch Ausführungen zu dem für Familienstiftungen bedeutsamen § 15 AStG.