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  • · Fachbeitrag · Schwerpunkt

    Urlaubsplanung

    | Die Urlaubszeit naht und bringt den gewohnten Praxisalltag in Bewegung. Mindestens in der Zeit der Schulferien, meist jedoch noch vier Wochen davor und danach, fehlen mehr Mitarbeiter als üblicherweise. Da auch viele Patienten in dieser Zeit verreisen, müssen dadurch in der Regel nicht mehr Therapien ausfallen als sonst. Dennoch muss die Urlaubszeit gut vorbereitet werden. Dazu haben wir Ihnen einige Tipps und weiterführende Hinweise zusammengestellt. |

     

    Planen Sie so früh wie möglich

    Damit die Urlaubszeit nicht für die einen zur stressigsten Zeit des Jahres wird, während die anderen zur gleichen Zeit die schönste Zeit des Jahres erleben, planen Sie am besten so früh wie möglich, wann wer Urlaub nehmen kann:

     

    • Berücksichtigen Sie nach Möglichkeit die Wünsche Ihrer Mitarbeiter.
    • Sorgen Sie dafür, dass beliebte Urlaubstage im Wechsel genommen werden, damit nicht immer dieselben Mitarbeiter Brückentage für sich reservieren.
    • Lassen Sie Ihre Mitarbeiter die Verteilung der Urlaubszeiten selbstständig regeln. Greifen Sie nur ein, wenn sie sich nicht einigen können.
    • Bereits genehmigten Urlaub können Sie nur im Ausnahmefall widerrufen.
    • Bereits angetretenen Urlaub eines Mitarbeiters dürfen Sie nicht unterbrechen lassen.
    • Wer im Urlaub krank wird, muss eine Krankmeldung vorlegen und darf die Krankheitstage nach Absprache nachholen, jedoch nicht eigenmächtig anhängen.
    • Seien Sie bezüglich der Unterbrechung von Rezepten aufmerksam, damit Sie wegen eines Formfehlers keinen wirtschaftlichen Schaden haben.
    • Bieten Sie bei Patientenflaute Urlaubskurse für daheimgebliebene Selbstzahler an. Mit der Vermarktung sollten Sie jetzt schon beginnen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Vorausschauende und „gerechte“ Urlaubsplanung in der Physiotherapiepraxis (PP 01/2009, Seite 2)
    • Krank im Urlaub: Pflichten des Arbeitnehmers - Möglichkeiten des Arbeitgebers (PP 08/2009, Seite 9)
    • Anstellungsmöglichkeiten von Aushilfskräften in der Urlaubs- und Ferienzeit (PP 07/2007, Seite 1)
    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 11 | ID 42640923