04.08.2009 · Fachbeitrag aus Praxisführung professionell · Praxisführung
Wenn einer Ihrer Angestellten im Urlaub erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist, regelt § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dass die Krankheitstage, sofern sie durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden dürfen. Auch das Gehalt ist während dieser Tage weiter zu zahlen. „Praxisführung professionell“ zeigt im Folgenden auf, welche Pflichten der Arbeitnehmer im Falle einer Erkrankung während seines Urlaubs hat und welche ...
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