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  • 01.03.2017 · Nachricht · VOB/A

    Lph 6: Bieter ist nicht zur Baustellenbesichtigung verpflichtbar

    | Ein Ausschreibungstext muss die Bieter in die Lage versetzen, ein umfassendes und vollständiges Angebot abgeben zu können, ohne vorher die Baustelle besichtigt zu haben. Das hat das OLG Hamm bekräftigt. Entsprechende Baustellenbesichtigungs-Vorgaben sind unzulässig. |