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  • · Fachbeitrag · Musterschreiben zur neuen VOB/B

    Die Abnahme nach § 12 VOB/B: Einladung zur Abnahme und Verweigerung der Abnahme

    | Seit der Oktober-Ausgabe 2010 stellen wir Ihnen Formbriefe bereit, die Ihnen helfen, die neue VOB/B bestmöglich zu bewältigen. In den beiden Musterschreiben dieses Beitrags geht es um die Abnahme der Leistungen ausführender Gewerke (Aufforderung zur Abnahme bzw. Ablehnung der Abnahme wegen mangelhafter Leistung). |

    Fragestellung aus dem Tagesgeschäft

    Die Abnahme der erbrachten Leistungen ist ein wesentliches Element der Vertragsabwicklung. Die rechtsgeschäftliche Abnahme ist die Aufgabe des Auftraggebers des ausführenden Unternehmers, also des Bauherrn. Die sogenannte technische Abnahme ist - in unterschiedlicher Form - Bestandteil der Honorarbestände der Leistungsbilder der Objektplanung und der Fachplanung.

     

    Zweckmäßig ist es, die technische und die rechtsgeschäftliche Abnahme zusammen durchzuführen. Damit wird vermieden, dass es zu Fragen kommt, ob die Abnahme überhaupt wirksam war (zum Beispiel welcher Termin gilt).

    Das regelt die VOB

    Die Abnahme ist in § 12 VOB/B geregelt. Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Partei es verlangt (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B). Auch der Auftraggeber kann die Abnahme der Arbeiten verlangen. Eine durchgeführte Abnahme setzt die Gewährleistungsfristen und die Abrechnungsfristen in Gang. Für Planungsbüros bedeutet dies, dass die eigenen Leistungen ebenfalls einem absehbaren Ende zugehen. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme bis zu deren Beseitigung verweigert werden.

     

    Inhalte der Musterschreiben

    Nachfolgend stellen wir Ihnen zwei Musterschreiben zur Abnahme zur Verfügung. In Schreiben 1 geht es darum, den Auftragnehmer zur Abnahme einzuladen (mit ausreichender Frist). Schreiben 2 ist als Muster für eine Ablehnung der Abnahme anzusehen.

     

    Musterschreiben / Einladung zur Abnahme

    Baumaßnahme …. Auftrag Nr. … vom …

    Abnahme gemäß § 12 VOB/B

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Arbeiten an den oben genannten Leistungen sind abgeschlossen. Nach § 12 Absatz 4 Nummer 1VOB/B wird auftraggeberseits nun die förmliche Abnahme verlangt. Ich lade Sie deshalb für den … um … Uhr ein, an der Abnahme teilzunehmen.

    Soweit noch Übereinstimmungserklärungen, Herstellerbescheinigungen, Dokumentationen bzw. ... vorzulegen sind, bitte ich um deren Zusendung bis spätestens 5 Werktage vor der förmlichen Abnahme. Soweit Bautagesberichte gemäß Bauvertrag, Ziffer … Seite … noch nicht eingereicht sind, bitten wir ebenfalls, dies bis 5 Tage vor der förmlichen Abnahme nachzuholen.

    Wir bitten Sie ferner darum, dass beim Abnahmetermin ein Vertreter Ihrer Firma anwesend ist, der zur Abnahme auch bevollmächtigt ist. Wir planen, die Abnahmeniederschrift handschriftlich vor Ort auf Basis eines entsprechenden Formulars anzufertigen. Soweit Mängel vorliegen oder eine Vertragsstrafe verwirkt ist, wird dies in die Abnahmeniederschrift aufgenommen. Einwendungen Ihrerseits können ebenfalls aufgenommen werden.

    Wir bitten Sie, uns den Termin kurz zu bestätigen. Auf § 12 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B wird Bezug genommen. Der Auftraggeber, die (örtliche) Bauüberwachung und das Fachbüro für … erhalten jeweils eine Kopie dieses Schreibens.

    Mit freundlichem Gruß

    Auftraggeber

    Schreiben 2 dient - wie oben erwähnt - als Muster für die Verweigerung einer Abnahme wegen wesentlicher Mängel.

    Musterschreiben / Ablehnung der Abnahme wegen wesentlicher Mängel

    Baumaßnahme …. Auftrag Nr. … vom …

    Abnahmeverweigerung gemäß § 12 Abs. 3 VOB/B

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die von Ihnen erbrachten Leistungen sind mit wesentlichen Mängeln behaftet. Diese Mängel sind so gravierend, dass eine bestimmungsgemäße Inbetriebnahme des Objekts nicht möglich ist. Sie werden hiermit nochmals aufgefordert, die nachfolgenden Mängel unverzüglich, spätestens bis zum … zu beseitigen.

    1. Wesentlicher Mangel: …

    2. Wesentlicher Mangel: …

    Aufgrund dieser Mängel wird die Abnahme gemäß § 12 Abs. 3 VOB/B verweigert. Die Wirkungen der Abnahme treten damit nicht ein. Wir setzen Ihnen eine Frist, Ihre Bereitschaft zur Mängelbeseitigung bis zum ... zu erklären (Eingang beim Absender dieses Schreibens). Die Mängelbeseitigung ist im Einzelnen terminlich und organisatorisch abzustimmen, da im Objekt bereits Nachfolgeunternehmer tätig sind. Für die Entgegennahme Ihrer Vorschläge zur Mängelbeseitigung stehen wir zur Verfügung.

    Nach Beseitigung der oben erwähnten wesentlichen Mängel stehen wir für die Durchführung der Abnahme zur Verfügung. Dazu bedarf es einer gesonderten Terminvereinbarung, die unmittelbar nach der Mängelbeseitigung getroffen werden kann.

    Mit freundlichem Gruß

    Auftraggeber

    WICHTIG | Die beiden Musterschreiben finden Sie - genau wie alle anderen

    bisher veröffentlichten Musterschreiben - zum Download in „myIWW“ (www.

    iww.de) im Online-Service/Downloads in der Rubrik „Musterschreiben“, Unterrubrik „Musterschreiben zur VOB/B“.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 20 | ID 28635090